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im eigenen Garten oder am See
mit unserer mobilen Sauna
Platz für 8 Personen
Wellness-Erlebnis für die ganze Familie

Ein besonderes Erlebnis
direkt am Feuer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietkosten
Es gelten grundsätzlich die auf der Webseite zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Mitpreise.
2. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Gebühren sind bei der Abholung oder Anlieferung der Sauna vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Sofern keine abweichende Regelung mit dem Vermieter getroffen wurde, gilt die Barzahlung als vereinbart.
3. Fahrzeugzustand
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat regelmäßig zu überprüfen, ob der Anhänger sich im verkehrssicheren Zustand befindet und ordnungsgemäß verschlossen ist. Der Mieter hat den Zustand des Anhängers bei der Übergabe zu prüfen. Etwaige Mängel werden schriftlich festgehalten, andernfalls gilt die Mietsache als mangelfrei.
4. Unfälle / Diebstahl
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.
5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.
6. Haftung des Mieters
Wer einen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet dafür:
§ 280 BGB als vertragliche Haftungsgrundlage
§ 823 BGB als gesetzliche Haftungsgrundlage
Es macht dabei keinen Unterschied, ob man den Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig verursacht: Man zahlt trotzdem den vollen Schaden.
Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.
7. Benutzung des Anhängers
Der Mieter verpflichtet sich, eigenständig sicherzustellen, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer für den Anhänger gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Mieter ist alleine und vollumfänglich für die Verbringung bzw. den Transport verantwortlich und selbstschuldnerisch haftbar, selbst wenn er den Anhänger einem anderen Fahrer überlässt. Vor Antritt jeder Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Anhänger darf nicht überladen werden. Die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeugs muss jederzeit eingehalten werden. Ladung im Anhänger muss ordnungsgemäß gesichert sein. Eine Beförderung von Personen im Anhänger ist ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Sollte eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit des Anhängers erforderlich sein, so ist diese vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Eine Nutzung der Mietsache zu rechtswidrigen Zwecken, sowie eine Untervermietung, ist verboten. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters zulässig.
8. Rückgabe der Mietsache
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bis zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Rückgabeort zurück zu geben. Die Mietsache ist dem Vermieter vollständig, im ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand einschließlich aller Fahrzeugpapiere und Zubehörteile, zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe verspätet, sind vom Mieter die zusätzlichen Mietkosten bis zum tatsächlichen Rückgabezeitpunkt zu tragen, einschließlich eventueller Verdienstausfälle und Schadensersatzforderungen aus nachfolgenden Mietverträgen.
9. Versicherung
Die Mietsache ist im gesetzlichen Umfang versichert. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger unsachgemäß oder entgegen den Vereinbarungen aus Nr. 7 verwendet wird. Für Schäden während der Fahrt mit dem Zugfahrzeug ist die Versicherung des Zugfahrzeugs verantwortlich.
10. Reservierung / Buchung
Der Mietvertrag kann ausschließlich über das Online-Buchungssystem vereinbart werden. Mit der Reservierung bzw. Buchung der Mietsache auf der Webseite stellt der Mieter ein verbindliches Angebot zur Eingehung des Mietvertrags an den Vermieter. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande.
11. Rücktrittsrecht
Der Mieter hat das Recht, bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, bis maximal 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, so ist ein prozentualer Anteil von 40% der Mietgebühr zu tragen, andernfalls sind 80% der Mietgebühr zu tragen.
12. Datenverarbeitung
Die folgenden personenbezogenen Daten des Mieters werden im Rahmen der Erfüllung des Mietvertrags vom Vermieter verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Die Weitergabe der genannten Daten kann im Rahmen der Vertragserfüllung an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Versicherung, Anwalt, Inkassounternehmen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt stets nach den Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze.
13. Schriftform
Alle Vereinbarungen werden in Schriftform getroffen. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
14. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.
15. Sonstiges
Es gilt Deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.